Rechtliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Mietverträge über Anhänger und Geräte mit Dirk Tenius, Anhänger- und Gerätevermietung-Bemerode, Enthorststraße 22, 30539 Hannover (Vermieter), soweit sie bei Vertragsschluss wirksam einbezogen werden. Der Mieter erhält vor seiner Vertragserklärung Gelegenheit, die AGB einzusehen.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu überwiegend privaten Zwecken abschließt; Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss und Reservierung
Die Website dient der Information und unverbindlichen Anfrage. Auch Absprachen über Verfügbarkeit und Abholtermine per E-Mail, Telefon oder Messenger sind noch kein Mietvertrag und enthalten weder ein bindendes Vertragsangebot noch dessen Annahme.
Der Mietvertrag wird erst bei der Abholung durch die persönliche Einigung vor Ort über Mietobjekt, Zeitraum, Preis und gegebenenfalls Zusatzleistungen abgeschlossen. Bei einer vereinbarten Anlieferung erfolgt diese Einigung erst bei der persönlichen Übergabe am vereinbarten Ort. Der Vertrag wird in einem Mietvertrag oder Übergabeprotokoll festgehalten; verbindliche Vertragsschlüsse vor der persönlichen Übergabe sind in diesem Anfrageverfahren nicht vorgesehen.
Der Vermieter ist berechtigt, eine Reservierung abzulehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, unklarer Identität oder begründeten Zweifeln an der Eignung des Mieters.
3. Mietdauer, Übergabe und Rückgabe
Mietbeginn, Mietende und Rückgabeort werden bei Vertragsschluss mit Datum und Uhrzeit festgehalten. Eine Tagesmiete umfasst bis zu 24 Stunden, ein Wochenendpaket bis zu drei aufeinanderfolgende Tage (72 Stunden). Das Wochenpaket gilt von Montag bis Freitag zu den vereinbarten Übergabe- und Rückgabezeiten; es ist keine Sieben-Tage-Miete.
Zustand, vorhandenes Zubehör und erkennbare Vorschäden werden bei Übergabe gemeinsam dokumentiert. Bei motorbetriebenen Geräten wird auch der Kraftstoffstand festgehalten. Die Übernahme bedeutet keinen Verzicht auf gesetzliche Mängelrechte und keine Umkehr der gesetzlichen Beweislast.
Das Mietobjekt ist mit dem übergebenen Zubehör und ohne über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehende Verschmutzung zurückzugeben. Bei Verbrennungsmotoren ist der dokumentierte Kraftstoffstand wiederherzustellen, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung vereinbart wird. Normale Abnutzung ist kein Schaden.
Eine Verlängerung bedarf einer vorherigen Vereinbarung; bitte informiere uns rechtzeitig über Verzögerungen. Bei verspäteter Rückgabe gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 546a BGB. Es wird nicht automatisch für jede angebrochene Stunde ein voller Tages- oder Paketpreis berechnet. Derselbe Schaden wird nicht doppelt abgerechnet.
4. Mietpreis, Zahlungsbedingungen und Kaution
Alle angegebenen Preise sind Endpreise für den jeweils bezeichneten Mietzeitraum. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise; notwendige Zusatzleistungen und deren Kosten werden vor der Einigung offengelegt.
Mietpreis und vereinbarte Kaution sind nach Vertragsschluss und vor Überlassung des Mietobjekts fällig, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die akzeptierte Zahlungsart wird vor der Übergabe abgestimmt.
Eine für das Mietobjekt ausgewiesene Kaution wird separat vereinbart. Sie ist weder Teil des Mietpreises noch mit einer Versicherungs-Selbstbeteiligung gleichzusetzen. Nach Rückgabe und Prüfung wird sie unverzüglich abgerechnet und zurückgezahlt, soweit keine begründeten Ansprüche bestehen. Ein etwaiger Einbehalt wird mit Grund und Höhe nachvollziehbar erläutert; ein unstreitiger Restbetrag wird zurückgezahlt.
Bei nicht vertragsgemäßer Verschmutzung, fehlendem vereinbartem Kraftstoff oder verlorenem Zubehör können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen die erforderlichen und angemessenen Kosten verlangt werden. Es gelten keine pauschalen Reinigungs-, Verwaltungs- oder Schadenstrafen. Erstattungsfähige Kosten sind nachvollziehbar zu belegen.
5. Nutzungsberechtigung und Führerscheinpflicht
Das Mietobjekt darf nur von den im Vertrag benannten und geeigneten Personen genutzt werden.
Für Anhänger gilt: Der Mieter hat vor Fahrtantritt sicherzustellen, dass das Zugfahrzeug geeignet ist und die fahrende Person über die erforderliche gültige Fahrerlaubnis verfügt.
Vor der Übergabe sind auf Verlangen ein gültiger Ausweis und bei Anhängern die erforderliche Fahrerlaubnis im Original zur Prüfung vorzulegen. Bitte sende keine Ausweiskopien über das Anfrageformular.
6. Pflichten des Mieters bei Anhängern und Geräten
Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie den Herstellerhinweisen zu behandeln.
Bei Anhängern sind insbesondere Vorgaben zu Stützlast, zulässigem Gesamtgewicht, Ladungssicherung, Beleuchtung und Reifendruck einzuhalten.
Geräte dürfen nur sachgerecht und im vorgesehenen Einsatzzweck verwendet werden. Sicherheitsvorschriften, Schutzausrüstung und Bedienhinweise sind einzuhalten.
Eine Untervermietung, unentgeltliche Weitergabe an Dritte oder Nutzung zu rechtswidrigen Zwecken ist unzulässig.
7. Mängel während der Mietzeit
Der Mieter hat auftretende Mängel, Funktionsstörungen, Schäden oder ungewöhnliche Geräusche unverzüglich anzuzeigen und weitere Weisungen des Vermieters abzuwarten.
Reparaturen und Veränderungen sind vorher mit dem Vermieter abzustimmen. Gesetzliche Rechte, insbesondere zur notwendigen Selbsthilfe unter den Voraussetzungen des § 536a Abs. 2 BGB, bleiben unberührt. Bei Sicherheitsmängeln darf das Mietobjekt nicht weiter benutzt werden.
Unterlässt der Mieter eine unverzügliche Anzeige, haftet er für daraus entstehende Mehrschäden, soweit er die Unterlassung zu vertreten hat.
8. Verhalten bei Unfall, Diebstahl und behördlichen Maßnahmen
Bei Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schadensereignissen ist der Vermieter unverzüglich zu informieren; bei strafrechtlich relevanten Vorfällen ist zudem sofort die Polizei einzuschalten.
Der Mieter hat den Sachverhalt vollständig zu dokumentieren und alle zur Schadensabwicklung erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß bereitzustellen.
Bußgelder, Gebühren, Verwarnungen und sonstige Kosten aus Ordnungswidrigkeiten oder Rechtsverstößen während der Mietzeit trägt der Mieter.
9. Haftung des Mieters und Anhängerversicherung
Der Mieter haftet für während der Mietzeit entstehende Schäden am Mietobjekt einschließlich Verlust, Diebstahl, Beschädigung von Zubehör und Folgeschäden, soweit er diese zu vertreten hat.
Normale, vertragsgemäße Abnutzung ist von der Haftung ausgenommen.
Die Anhänger sind teilkaskoversichert mit 500 Euro Selbstbeteiligung. Dieser Hinweis gilt nicht für die vermieteten Maschinen. Welche Schäden versichert sind, richtet sich nach dem bestehenden Versicherungsvertrag; Teilkasko ist keine Vollkasko und keine allgemeine Begrenzung der Mieterhaftung auf 500 Euro.
Die für die konkrete Vermietung maßgeblichen Versicherungsinformationen und gegebenenfalls vereinbarten Haftungsregelungen sind dem Mieter vor Vertragsschluss offenzulegen. Diese AGB versprechen keinen über die tatsächliche Police hinausgehenden Versicherungsschutz. Versicherungsleistungen werden bei der Schadenabrechnung berücksichtigt; derselbe Schaden wird nicht doppelt ersetzt.
Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
10. Haftung des Vermieters
Für die Haftung des Vermieters gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Mängel-, Minderungs-, Schadensersatz- und Kündigungsrechte des Mieters werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
11. Terminabsage, Nichtabholung und Kündigung
Da vor der persönlichen Einigung bei Übergabe noch kein Mietvertrag besteht, fallen für die Absage eines unverbindlich abgestimmten Termins oder die Nichtabholung keine Stornogebühren oder Mietentgelte an. Bitte sage nicht benötigte Termine möglichst frühzeitig ab. Auch eine etwaige Nichtverfügbarkeit vor Vertragsschluss teilen wir so früh wie möglich mit.
Nach Vertragsschluss richten sich Kündigung, Rücktritt und Ansprüche bei vorzeitiger Rückgabe nach den gesetzlichen Vorschriften und zulässigen individuellen Vereinbarungen. Eine vorzeitige Rückgabe allein führt nicht automatisch zur Erstattung des vereinbarten Mietpreises; ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung sind nach Maßgabe des Gesetzes zu berücksichtigen.
Die gesetzlichen Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung, einschließlich einer gegebenenfalls erforderlichen Abmahnung oder Fristsetzung, bleiben unberührt.
12. Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei einem Mietvertrag, der erst bei der Abholung durch persönliche Einigung in unseren Geschäftsräumen geschlossen wird, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht allein wegen einer vorausgehenden unverbindlichen Anfrage über die Website.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht kann insbesondere bei einem Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen bestehen, etwa bei persönlicher Übergabe am Kundenstandort. Diese Rechte werden nicht ausgeschlossen. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss die erforderlichen Informationen, eine Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsunterlagen auf einem dauerhaften Datenträger.
Ein gegebenenfalls gewünschter Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist wird gesondert und nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen vereinbart. Eine Abholung oder Nutzung allein wird nicht als pauschaler Verzicht auf ein Widerrufsrecht behandelt.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung auf dieser Website geregelt.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
15. Hol- und Bringservice
Ein Hol- und Bringservice wird nach persönlicher Abstimmung für 30 Euro bis 20 km angeboten. Größere Entfernungen werden individuell vereinbart. Leistungsumfang, Entfernung, Übergabeort, Termine und der insgesamt zu zahlende Servicepreis werden vor der persönlichen Einigung ausdrücklich festgelegt; aus der bloßen Anfrage entstehen keine kostenpflichtigen Fahrtaufträge.
Die Entgegennahme des Mietobjekts am Kundenstandort ändert nichts an den gesetzlichen Verbraucherrechten. Insbesondere gilt Abschnitt 12 auch bei einer Anlieferung.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Individuelle Vertragsabreden gehen diesen AGB vor.
Stand: 12.10.2026.